Lieferbedingungen

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen haben für alle laufenden Geschäfts-bedingungen, sofern diese nicht mit unserer schriftlichen Zustimmung geändert wurden, Gültigkeit. Einkaufsbedingung des Bestellers sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Mit unserer Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Waren, gelten unsere allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als vereinbart.

1. Angebote

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Sie haben, wenn nicht anders vereinbart, eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten. Rechtsgültigkeit erhalten Angebote erst mit der Auftragsbestätigung.

2. Auftragsbestätigung

Auftragsbestätigungen werden sowohl auf mündliche, als auch auf schriftliche Bestellungen ausgestellt. Unsere Auftragsbestätigung gilt als verbindlich, wenn ihr nicht binnen von 5 Arbeitstagen nach Erhalt widersprochen wurde. Mündliche Zusatzvereinbarungen haben keine Gültigkeit, wenn sie von uns nicht schriftlich bestätigt wurden.
Einkaufsbedingungen des Käufers haben grundsätzlich nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns Gültigkeit

3. Preise / Zahlungsbedingungen

Wenn nicht ausdrücklich vereinbart, gelten unsere Preise in Euro (€) ab Werk ausschließlich Verpackung. Wir sind berechtigt, unvorhergesehene Aufpreise, die sich zwischen Vertragsabschluß und Lieferung ergeben, in Form von Preiserhöhungen an den Besteller weiter zu belasten.
Bei Nettoauftragswerten ab 50,- € (europ. Ausland 150,- €) erfolgt die Lieferung "frei Haus".
Rechnungen sind, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto oder spätestens innerhalb von 30 Tagen Netto zu begleichen.

4. Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Auslieferungslager. Alle Sendungen werden, soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers verschickt.
Dieses gilt auch bei "frei Haus" - Lieferungen.
Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers.
Die im Angebot und in der Auftragsbestätigung genannten Lieferfristen beziehen sich auf den Zeitpunkt der Versandbereitschaft in unserem Haus. Sie sind als annähernd und unverbindlich zu betrachten.
Teillieferungen gelten als vereinbart, soweit Gegenteiliges nicht ausdrücklich festgelegt ist.
Mengenabweichungen von den Bestellmengen sind bis zu 5% gestattet. Das gilt auch für Teillieferungen und bei Abrufmengen.
Eine Lieferfristverlängerung tritt ein, wenn durch unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere Rohstoffmangel, verspätete Zulieferungen u. ähnliches eine von uns nicht verschuldete Verzögerung zustande kommt. Diese auf höhere Gewalt beruhende Fristüberschreitung entbindet uns von der Verpflichtung zur Einhaltung der Lieferzeit und berechtigt uns zur Fristverlängerung oder zum teilweisen oder gänzlichen Rücktritt vom Vertrag, ohne daß wir schadenspflichtig werden.

5. Verpackung

Wir bemühen uns, die Kosten für die Verpackung gering zu halten.
Unvermeidliche Verpackungen müssen wir Ihnen weiter belasten und können diese auch nicht zurücknehmen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis sämtliche offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung ausgeglichen sind.
Diese Vorbehaltswaren können bei Zahlungsverzug von uns auf Kosten des Käufers zurückgefordert werden.
6.2 Eine Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns im Sinne von § 950 BGB, ohne daß uns hieraus Verpflichtungen erwachsen. Be- oder verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware durch den Kunden mit Ware, die im Eigentum Dritter steht, zu einer neuen Sache steht uns das Miteigentum daran zu.
6.3 Wiederverkäufer dürfen Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang veräußern, sie treten schon jetzt die Ihnen aus der Weiterveräußerung zustehenden gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen an uns ab. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt.
6.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern, wenn sie von seinem Abnehmer nicht sofort bezahlt wird.
6.5 Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung unserer Rechte an Waren und Forderungen durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen.
6.6 Läßt das Recht des Landes, in dem sich der Liefergegenstand befindet, einen Eigentumsvorbehalt nicht oder nur in beschränkter Form zu, gestattet es aber dem Verkäufer, sich andere Rechte an dem Liefergegenstand vorzubehalten, so können wir alle Rechte dieser Art ausüben. Der Kunde ist verpflichtet, alle Maßnahmen wie z.B. Registrierungen zur wirksamen Vereinbarung unseres Eigentumsvorbehaltes zu treffen und bei allen Maßnahmen mitzuwirken , die wir zum Schutze unseres Eigentumsrechtes oder an dessen Stelle eines anderen Rechtes am Liefergegenstand zu treffen beabsichtigen.

7. Gewährleistung und Haftung

Beanstandungen bezüglich des vereinbarten Lieferumfanges und offensichtlicher Mängel sind spätestens 8 Tage nach Empfang der Lieferung geltend zu machen.
Voraussetzung für die Gewährleistung auf unsere Produkte ist der fachgerechte Einsatz entsprechend den zulässigen Einsatzbedingungen (Belastung, Belastungshäufigkeit, Belastungsart, Temperaturen, Umweltbedingungen).
Auf unsere Produkte geben wir 12 Monate nach Gefahrübergang Gewähr.
Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf unsachgemäßen Einsatz und natürliche Abnutzung.
Werden unsere Produkte ohne unsere schriftliche Zustimmung verändert oder unsachgemäß instandgesetzt, so erlischt der Gewährleistungsanspruch.
Zur Überprüfung aufgetretener Mängel muß uns die Möglichkeit der Überprüfung eingeräumt werden. Das betrifft einen angemessenen Zeitraum, wie auch die Vorortbesichtigung.
Im Normalfall ist nach vorheriger Rücksprache die Einsendung der beanstandeten Waren und die darauf folgende Prüfung in unserem Haus ausreichend.
Gibt uns der Kunde keine Gelegenheit zur Mängelbegutachtung, entfallen alle Mängelansprüche.
Wir leisten durch kostenlose Ersatzlieferung bei frachtfreier Zusendung der neuen Teile Gewähr.
Schadenersatz- bzw. weitergehende Ansprüche jeglicher Art gegen uns und unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen. Insbesondere gilt dies für mittelbare und Folgeschäden über den Schaden an der gelieferten Ware selbst hinaus.
Bei Fehlschlagen einer Nachbesserung hat der Kunde das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages.
Die beanstandeten und ersetzten Waren werden automatisch Eigentum der elko GmbH und sind auf Verlangen zurück zu senden.

8. Dokumentationen, Zeichnungen, Berechnungen

Die von uns dem Kunden zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellten technischen Unterlagen verbleiben unser Eigentum.
Sie dürfen vom Kunden ohne unsere ausdrückliche Genehmigung nicht vervielfältigt und Dritten zugänglich gemacht werden.
Mißbrauch und Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadensersatz.

9. Schlußbestimmungen

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen sowie Verbindlichkeiten ist Steinen.
Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht.
Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile entbindet den Besteller nicht von dem Vertrag. Die Rechte des Bestellers aus dem Vertrag sind nicht übertragbar.
Gerichtsstand ist Lörrach.
elko GmbH - elastische Komponenten, D 79585 Steinen